Im Fall des Unternehmers Gerhard B. übernahm der Oberste Gerichtshof die Rechtsauffassung des Erstgerichts, wonach die in der Hauptverhandlung aufgenommenen Beweise für die Urteilsfällung unerheblich waren.
In einem von mir für die Zeitschrift Ecolex verfassten Aufsatz habe ich mich mit der Tragweite dieser Entscheidung auseinandergesetzt.
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